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Merkblatt für Weiterbildungsanbieter
Stand 16.02.2010
Merkblatt zur Annahme und für die Erstattung von Prämiengutscheinen (Fördermaßnahme „Bildungsprämie“)
Diese Informationen werden zusammen mit dem Prämiengutschein ausgehändigt und sind auch unter http://www.bildungspraemie.info abrufbar.
Der Prämiengutschein
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt das Lernen im gesamten Lebenslauf. Ziel ist es, bessere Bildungs- und Aufstiegswege für mehr Menschen zu eröffnen. Dabei geht es auch darum, mehr Menschen zu Weiterbildung zu motivieren -zum Bespiel durch finanzielle Anreize. Diese Anreize schafft die Bildungsprämie. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert.
Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 bzw. 51.200 Euro nicht übersteigt. In einer Prämienberatung prüfen geschulte Beraterinnen und Berater die individuellen Voraussetzungen der Interessierten und geben den Prämiengutschein aus. Damit übernimmt der Bund 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.
Damit Sie sicher sein können, den Wert des Prämiengutscheins erstattet zu bekommen, erhalten Sie hier alle notwendigen Informationen im Überblick.
Inhalt:
1. Das müssen Sie als Anbieter beachten:
1.1. Teilnahme am Programm „Bildungsprämie“
1.2. Bei jeder Annahme eines Prämiengutscheins
1.3. Bei Einlösung der Prämiengutscheine
1.4. Bei der Berechnung des Prämiengutscheinwerts
1.5. Bei der Aufbewahrung der Belege
2. Qualitätsmaßstäbe für Weiterbildungsanbieter
3. Öffentlichkeitsarbeit
1. Das müssen Sie als Anbieter beachten
1.1 Bei der Teilnahme am Programm „Bildungsprämie“
Eine vorherige Akkreditierung bzw. Registrierung im Bildungsprämie-Programm ist nicht notwendig. Durch die Annahme von Prämiengutscheinen nehmen Sie automatisch am Programm teil.
In Ihrer Einrichtung wird Qualität praktiziert. Dies muss nicht durch offizielle Anerkennungs- oder Zertifizierungsverfahren attestiert sein, aber die Qualitätsprozesse müssen so dokumentiert sein, dass sie jederzeit belegbar sind (Details siehe Abschnitt Nr. 2.: „Qualitätsmaßstäbe für Weiterbildungsanbieter“).
Es gibt keine Pflicht zur Mitwirkung. Sie entscheiden durch Entgegennahme von Prämiengutscheinen selbst, ob Sie am Programm teilnehmen.
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Der Sitz Ihrer Einrichtung liegt in Deutschland, sie besitzt eine deutsche Steuernummer.
Förderhinweise auf die Bildungsprämie innerhalb Ihrer Öffentlichkeitsarbeit verweisen auf ESF und BMBF. Entsprechende Logos können Sie bei der Service- und Programmstelle anfordern (Details siehe Abschnitt Nr. 3.: „Öffentlichkeitsarbeit“).
1.2 Bei jeder Annahme eines Prämiengutscheins
Das folgende ist besonders zu beachten, um eine reibungslose Erstattung zu gewährleisten:
Ihr/e Kunde/in hat sich vor der Anmeldung beraten lassen, die verbindliche Kursbuchung erfolgt nach Ausstellung des Prämiengutscheins, innerhalb der dreimonatigen Gültigkeitsfrist (siehe Blatt 1 des Prämiengutscheins).
Der Prämiengutschein ist vollständig ausgefüllt (Name, Unterschrift, Stempel etc. sind vorhanden).
Sie sind als Anbieter eingetragen.
Sie überprüfen per geeignetem Identitätsnachweis, dass die auf dem Prämiengutschein eingetragene Person die Buchung vornimmt und an dem Kurs/der Prüfung teilnimmt.
Die zu buchende Maßnahme bzw. Kursteile oder -module passen zum eingetragenen Weiterbildungsziel.
Generell ausgeschlossen sind Maßnahmen in Einzelunterricht, Inhouse-Schulungen, Teilnahmen an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongressen, Messen und reine Selbstlernmedien. Weiterhin ausgeschlossen sind Weiterbildungen, die durch Meister-Bafög finanziert werden können, sowie der Erwerb von Fahrerlaubnissen, die zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr berechtigen.
Die Kursgebühr ist nicht bereits komplett vom Teilnehmenden bezahlt worden, sondern nur der Eigenanteil (= Kursgebühr abzgl. Anteil Prämiengutschein).
Für die Teilnahme an dem Kurs/der Prüfung werden keine zusätzlichen öffentlichen Mittel beantragt.
Eine Kombination mit weiteren teilnehmerbezogenen Förderungen (z.B. das ESF-geförderte Landesprogramm Bildungsscheck NRW oder der QualiScheck Rheinland-Pfalz) im Sinne einer Mehrfachermäßigung ist nicht gestattet. Eine Kombination zweier Prämiengutscheine für eine Weiterbildungsmaßnahme ist ebenfalls ausgeschlossen.
Beachten Sie, dass bei Verstößen gegen diese Vorgaben eine Ablehnung des Erstattungsantrags zwingend erfolgen muss. Bei Zweifeln an der Abrechnungsfähigkeit von Prämiengutscheinen wenden Sie sich bitte an die „Service- und Programmstelle Bildungsprämie“.
1.3 Bei der Berechnung des Prämiengutscheinwerts
Als Ausgangswert versteht sich die reguläre Kursgebühr inkl. MwSt und notwendigen Kursunterlagen. Nach Abzug der 50%-igen Ermäßigung - max. 500 Euro - stellen Sie den verbleibenden Wert dem Teilnehmenden als Eigenanteil in Rechnung. Bei Bezahlung des Eigenanteils durch Dritte, z.B. Arbeitgeber, ist zu beachten, dass die Belege den Namen des / der Begünstigten ausweisen.
Kursmodule oder -teile können als eine Maßnahme behandelt werden, wenn sie im Sinne des eingetragenen Weiterbildungsziel zusammengehörig sind. Bei Anrechnung mehrerer Kursmodule und/oder -teile summieren Sie alle Kursteile und errechnen den Prämiengutscheinwert. Der gesamte Eigenanteil wird auf einer gemeinsamen Rechnung ausgewiesen. Es wird i. Ü. empfohlen, nicht mehr als fünf Kursmodule bzw. -teile zusammenzufassen.
Gebühren für Unterkunft und Verpflegung sind in der Rechnung separat auszuweisen und vor Prämiengutscheinberechnung vom Gesamtwert abzuziehen, ebenso wie individuell einräumbare Rabatte (Frühbucher-, Jubiläumsrabatt etc.). Für die Teilnahme an der „Bildungsprämie“ dürfen weder Rabatte noch Extragebühren berechnet werden.
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1.4 Bei der Einlösung der Prämiengutscheine
Eine Erstattung ist nur über das Online-Verfahren -www.bildungspraemie.info, Menüpunkt „Weiterbildungsanbieter“ - möglich, formlose Anträge werden nicht bearbeitet.
Prämiengutscheine können erst nach Kursbeginn eingelöst werden. Die Einzahlung des Eigenanteils muss nachweisbar sein, bei Ratenzahlung mindestens in Höhe des gewährten Prämiengutscheinwerts.
Am Ende des Online-Abrechnungsverfahrens drucken Sie bitte den Antrag aus und versehen ihn mit Stempel und rechtsverbindlicher Unterschrift.
Legen Sie pro abzurechnender Maßnahme bitte jeweils bei:
den Original-Prämiengutschein,
die Rechnung (mit Ausweisung von Kursgebühr, Prämiengutschein-ermäßigung und Eigenanteil),
einen Beleg (ggf. Buchhaltungsauszug) über die Zahlung der ermäßigten Kursgebühr
sowie einen Katalogauszug mit Informationen zu Kursgebühr und -Inhalt
und schicken ihn an die auf dem Formular angegebene Adresse.
Reichen Sie bitte nach Möglichkeit mehrere Prämiengutscheine pro Antrag ein. Die Prämiengutscheine sollten spätestens 6 Monate nach Einlösung bei Ihrer Einrichtung abgerechnet werden. Bis spätestens 31.05.2012 können Anträge auf Erstattung der Prämiengutscheine gestellt werden.
1.5 Bei der Aufbewahrung der Belege
Der Prämiengutschein und die personenbezogenen Daten müssen vertraulich behandelt werden. Sie dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Sie erhalten die Originalbelege nach Abschluss des Abrechnungsverfahrens zurück. Diese Originalbelege über den Nachweis der Zahlung (Auszug aus der Buchhaltung), Ihre Rechnung an die Kundin/den Kunden sowie der Auszug aus Ihrem Seminar-/Kursprogramm müssen bis zum 31.12.2025 aufbewahrt werden, sofern nicht nach steuerlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist.1
Der Bundesrechnungshof, die Europäische Kommission oder der Europäische Rechnungshof, die zuständigen Stellen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie die von der Prüfbehörde beauftragten Prüfstelle für ESF-kofinanzierte Vorhaben sind berechtigt, das Vorhaben im Rahmen der Bildungsprämie zu prüfen.2
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2. Qualitätsmaßstäbe für Weiterbildungsanbieter
Bei der Auswahl und Benennung geeigneter Weiterbildungsanbieter wird im Rahmen der Bildungsprämie - wo immer möglich - auf vorhandene Qualitätsmaßstäbe zurückgegriffen. Geeignete Verfahren zur Qualitätssicherung sind:
die Anerkennung auf einer gesetzlichen Basis (z.B. Weiterbildungsgesetz des Landes, Sozialgesetzbuch / AZWV, Bildungsurlaubsgesetz),
die Zertifizierung durch ein anerkanntes systematisches Instrument mit externer Testierung (z.B. ISO, LQW) oder
andere geeignete Maßnahmen, die nachvollziehbar die systematische Sicherung der Qualität als Anbieter zum Zweck haben, etwa die Mitwirkung im Gütesiegelverbund Weiterbildung oder Vergleichbares; oder
Instrumente der Selbstevaluierung, die folgende Aspekte berücksichtigen:
Das System sieht ein kundenorientiertes Leitbild vor.
Bei der Konzeption und Durchführung von Bildungsmaßnahmen werden Entwicklungen des Arbeitsmarktes berücksichtigt.
Lehr- und Lernziele werden systematisch festgelegt.
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Methoden zur Förderung der individuellen Lernprozesse werden systematisch angewandt.
Es finden regelmäßige Evaluierungen der angebotenen Maßnahmen statt.
Die Lehrkräfte sind fachlich und erwachsenenpädagogisch qualifiziert.
Es gibt öffentlich zugängliche Informationen zum System der Qualitätssicherung.
Das Verfahren muss bei Ihnen als Weiterbildungsanbieter so dokumentiert sein, dass auf Nachfrage und bei Prüfungen entsprechende Informationen hierzu bereitgestellt werden können.
3. Öffentlichkeitsarbeit
Bei Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Bildungsprämie (z.B. Plakate, Faltblätter, Informationsbroschüren, Pressemitteilungen sowie im Internet und audiovisuelles Material) müssen sowohl das Logo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, das Logo „ESF für Deutschland“ wie auch das Logo der Europäischen Kommission und ein Förderhinweis erscheinen. Der Förderhinweis muss stets folgendermaßen lauten: „Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.“
Die Logos und weiteres Informationsmaterial können bei der Service- und Programmstelle Bildungsprämie angefordert werden.
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Dieses Informationsblatt enthält alle relevanten Informationen für eine reibungslose Abwicklung des Prämiengutschein-Verfahrens. Es basiert auf den Richtlinien zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen der „Bildungsprämie“ und den damit verbundenen Regelungen für Förderungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, den Programmspezifischen Hinweisen zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen der „Bildungsprämie“ (PsH Bildungsprämie) sowie den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bzw. den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk). Bitte senden Sie die vollständigen Abrechnungsunterlagen an folgende
Adresse:
Service- und Programmstelle Bildungsprämie Projektträger im DLR Heinrich-Konen-Straße 1 53227 Bonn Rückfragen unter der Infonummer0800 2623000 E-Mail: bildungspraemie@dlr.de
1 Zur Aufbewahrung können auch allgemein anerkannte Bild- oder Datenträger verwendet werden. Dazu zählen Fotokopien von Originalen, Mikrofiches von Originalen, elektronische Fassungen von Originalen oder nur in elektronischer Form vorliegende Unterlagen. Liegen Unterlagen nur in elektronischer Form vor, so muss das verwendete EDV-System anerkannten Sicherheitsstandards genügen, die die Gewähr bieten, dass die aufbewahrten Unterlagen den nationalen Rechtsvorschriften entsprechen und dass sie für Rechnungsprüfungszwecke glaubwürdig sind. Das Aufnahme- und Wiedergabeverfahren muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung oder einer in der öffentlichen Verwaltung allgemein zugelassenen Regelung entsprechen. 2 Diese genannten Stellen sind berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Die erforderlichen Unterlagen sind Ihrerseits bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
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